11.05.2011 07.Ijar, 5771 Tag 21 des Omer
Judentum:
Aus der Rubrik "Frag' den Rabbi": Der Übertritt Minderjähriger
Es geht zunächst um eine prinzipielle Frage:
– Kann ein Minderjähriger seinen Willen zum Übertritt in die jüdische Gemeinschaft erklären und wird dieser Wille akzeptiert?
– ferner handelt es sich um einen konkreten Fall einer Minderjährigen, bei der Zweifel an ihrem Übertritt aufgekommen sind.
Antwort:
– Laut der Halacha, dem jüdischen Religionsrecht, ist der Übertritt Minderjähriger möglich. Zum Übertritt ist jedoch eine Willensbekundung erforderlich. Das Religionsgericht, Bet-Din, wird von sich aus keinen Übertritt vornehmen. Es muss jeweils der Wille dahinterstehen, die jüdischen Religionsgesetze zu akzeptieren und sich danach zu richten….