03.02.2012 10.Schwat. 5772
Urteil in Den Haag:
Deutschland muss NS-Opfer in Italien nicht entschädigen
In Italien gefällte Urteile über Geldleistungen an Opfer von Nazi-Verbrechen sind nicht mit dem Völkerrecht vereinbar. Deutschland muss keine Entschädigungen zahlen.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat im Streit um Entschädigungszahlungen wegen Nazi-Verbrechen zugunsten Deutschlands geurteilt. Italienische Gerichte hätten die deutsche Staatenimmunität nicht anerkannt und seien damit ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen, heißt es in der Urteilsbegründung, die Richter Hisashi Owada vortrug. Privatpersonen dürften in diesem Fall keine Klagen vor ausländischen Gerichten gegen einen anderen Staat erheben….