05.02.2012 12.Schwat. 5772
Fehlentscheidung aus Den Haag:
Heute, am Freitag, den 3.2.2012, verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag seine Entscheidung im Fall Deutschland ./. Italien. Er gab der Klage Deutschlands statt, mit der die Bundesrepublik Immunität gegenüber Klagen von NS-Opfern in Italien beansprucht. Deutschland klagte vor dem IGH, weil italienische Gerichte vielfach zu Gunsten der Opfer entschieden und eine Klagemöglichkeit in Italien anerkannt haben. Mit diesem Urteil ist nun der Klageweg für NS-Opfer in Italien versperrt.
Dieses Urteil bedeutet eine Kapitulation des Rechts vor der Macht. Das Ergebnis ist eine faktische Beseitigung des Individualrechtsschutzes für die Opfer von Kriegs- und Menschheitsverbrechen, der in den letzten Jahren eine Stärkung erfahren hatte. Selbst schwerste Staatsverbrechen sollen keine Ausnahme mehr vom Prinzip der Staatenimmunität erlauben….