Gesetz zu Verleumdungsklagen

23.11.2011                      26.Cheschwan. 5772

Sand in den Augen und Angst im Herzen:

Gesetz zu Verleumdungsklagen

Die Knesset hat gestern in erster Lesung ein Gesetz verabschiedet, das die maximale Entschädigungssumme für Verleumdung (ohne nachweisliche Schädigung) auf 300.000 Shekel (ca. 60.000 Euro) erhöht. Dies ist sechs Mal so viel wie bisher.
Im Falle einer nachweislichen Absicht der verleumderischen Aussage könnte die verklagte Partei auf 1,5 Millionen Shekel (ca. 300.000 Euro) verklagt werden, wenn der anderen Partei nicht die Möglichkeit gegeben wurde, vor Veröffentlichung zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Im Folgenden ein Kommentar von Dan Margalit zu dem Gesetz:
Das “Verleumdungsgesetz” von Yariv Levin (Likud) und Meir Shetrit (ehemals Likud, der ja ohnehin nicht mehr der Likud von früher ist, der die demokratische Einstellung Reuven Rivlins widerspiegelt) ist eine überflüssige Bürde für den kleinen Rest des guten Rufs von Israel im In- und Ausland. Verschärft wird die Strafe in dem Fall, dass über einen Menschen falsche Dinge veröffentlicht wurden, ihm aber daraus kein Schaden entstanden ist. Denn wenn ihm Schaden entstanden ist, dann gibt es dafür ohnehin bereits ein nützliches und schmerzhaftes Gesetz, und es besteht keinerlei Notwendigkeit für die gestrigen Änderungen….