19.02.2012 26.Schwat. 5772
Leitartikel:
An der Südostflanke der Nato braut sich etwas zusammen. Das Nato-Land Türkei grenzt an das Bürgerkriegsland Syrien und an den Atomstaat Iran. Mit dem dritten Nachbarn Irak verbindet die Türkei schon seit Jahren eine Abfolge militärischer Interventionen gegen kurdische Gruppen. Der Nato-Vertrag sieht den Beistand für ein Mitgliedsland vor, das angegriffen wird. Gilt der Beistand auch für ein Nato-Land, das allmählich in einen Krieg rutscht – einen Konflikt, der sich an seinen Grenzen schrittweise und an mehreren Herden zugleich entwickelt? Gilt der Beistand für ein Land, das sich womöglich gezwungen sehen könnte, ordnend an seinen Grenzen einzugreifen?…