Recht des Bürgers auf ein Gesicht

02.02.2011                     28-Shevat, 5771

Burka-Verbot:

Recht des Bürgers auf ein Gesicht

Bei allen Frankfurter Parteien herrscht Einigkeit, dass eine vollverschleierte Mitarbeiterin im Bürgeramt nicht in Frage kommt. Die 39-Jährige will künftig nur mit Burka zur Arbeit kommen.

Bislang ist es nur eine Ankündigung, jedoch eine, die weit über die Stadtgrenzen hinaus die Wellen hochschlagen lässt. Eine 39-jährige Mitarbeiterin des Frankfurter Bürgeramtes will heute, nach Beendigung ihrer Elternzeit, ihren Dienst wieder antreten – vollverschleiert, wie es ihr ihre Religion ihrer Überzeugung nach gebiete. Und allein diese Ankündigung hat ausgereicht, um über alle Parteigrenzen hinweg für Empörung zu sorgen aber auch für Einigkeit. Denn am Tag vor dem angekündigten Eklat stimmen alle darin überein, dass eine Burkaträgerin den Bürgern nicht zuzumuten ist….