27.01.2011 22.Shevat, 5771
Judentum:
Sh'moth (Exodus / II. B.M.) 21.0 – 25.0
(1) Und dies sind die Rechtsbestimmungen, die du ihnen vorlegen sollst:
(2) Wenn du einen hebraeischen Sklaven kaufst, soll er sechs Jahre dienen, im siebten aber soll er umsonst frei ausziehen.
(3) Falls er allein gekommen ist, soll er [auch] allein ausziehen. Falls er Ehemann einer Frau war, soll seine Frau mit ihm ausziehen.
(4) Falls ihm sein Herr eine Frau gegeben und sie ihm Soehne oder Toechter geboren hat, sollen die Frau und ihre Kinder ihrem Herrn gehoeren, und er soll allein ausziehen.
(5) Falls aber der Sklave sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder, ich will nicht als Freier ausziehen!,
(6) so soll ihn sein Herr vor G"tt bringen und ihn an die Tuer oder an den Tuerpfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einem Pfriem durchbohren; dann soll er ihm fuer ewig dienen.
(7) Wenn jedoch jemand seine Tochter als Sklavin verkauft, soll sie nicht ausziehen, wie die Sklaven ausziehen.
(8) Falls sie ihrem Herrn missfaellt, der sie fuer sich vorgesehen hatte, lasse er sie loskaufen: er soll nicht Macht haben, sie an einen Auslaender zu verkaufen, indem er sie treulos entlaesst….