Spätere Verjährung bei sexueller Belästigung

31.01.2012                      07.Schwat. 5772

Verjährung:

Spätere Verjährung bei sexueller Belästigung

Die Knessetvollversammlung hat am Montagabend die Verjährungsfrist für Anklagen wegen sexueller Belästigung verlängert. Statt drei soll sie nun sieben Jahre währen. Bei der abschließenden dritten Lesung waren allerdings nur noch acht der 120 Abgeordneten zugegen.
Das bisherige Gesetz war 1988 verabschiedet worden. Es lässt unter anderem eine Zivilklage zu, auch wenn kein Beweis für einen Schaden erbracht wird. Den Vorschlag für die Änderung hatte die Vorsitzende des Knessetausschusses für die Stellung der Frau, Zippi Hotovely (Likud), eingereicht. Dies berichtet die Tageszeitung "Yediot Aharonot"….