Urteile in Italien zu NS-Opfer-Entschädigungen unwirksam

03.02.2012                      10.Schwat. 5772

NS-Opfer:

Urteile in Italien zu NS-Opfer-Entschädigungen unwirksam

Unabhängig vom erlittenen Leid muss Deutschland italienische Militärinternierte und andere italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag untermauerte den Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität, nach dem die von Privatklägern in Italien erstrittenen Urteile unwirksam sind. Berlin und Rom wurden zu Verhandlungen auf freiwilliger Basis ermuntert.

Die rund 600.000 italienischen Militärinternierten aus der Zeit zwischen September 1943 und Mai 1945 sind eine Personengruppe, die bei den umfangreichen Entschädigungsleistungen der vergangenen Jahrzehnte weitgehend leer ausgingen. Die deutsche Wehrmacht verweigerte den entwaffneten Soldaten des ehemaligen Verbündeten Italien den Status von Kriegsgefangenen und setzte sie als Zwangsarbeiter ein. Das höchste UN-Gericht entschied auf Antrag der Bundesrepublik, dass die Militärinternierten und ihre Angehörigen keine individuellen Entschädigungszahlungen einklagen können….